Ecuador Discover
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Ein- und Ausreise Ecuador


Reisen in Covid-Zeiten

Einreise nach Ecuador: keinerlei Art von Test und auch kein Impfnachweis mehr nötig zur Einreise nach Ecuador.

Einreise nach Galapagos: keinerlei Art von Test und auch kein Impfnachweis mehr nötig für den Besuch der Galapagos-Inseln.

Keine Maskenpflicht mehr in Ecuador in Innenräumen und im Freien!

Stand: Mai 2023

 

Flug

Ein Direktflug von Deutschland nach Ecuador würde ca. 11 Stunden dauern. Da es diesen jedoch nicht gibt, muss je nach Flugroute (Zwischenlandung in Amsterdam, Madrid, Bogotá, Panama City oder USA) mit ca. 15 Stunden und mehr gerechnet werden. Airlines mit dieser Route sind beispielsweise KLM oder Delta Airlines.

 

Fotos von Flugzeugen in Ecuador

 


Auslandskrankenversicherung

Ab Mai 2018 ist bei der Einreise nach Ecuador die Vorlage einer Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit für Ecuador für die gesamte Reisedauer vorgeschrieben (in englischer oder spanischer Sprache).


Reisepass

Während des Aufenthaltes in Ecuador ist es wichtig, den Pass zusammen mit den Einreisepapieren (zumindest in Kopie) immer mit sich zu führen – Polizei- und Militärkontrollen sind nicht selten. Häufig muss bei Museen oder Eingängen zu Nationalparks die Passnummer angegeben werden. 

TIPP: Dokumente einscannen und als Emailanhang speichern, so können Sie diese bei Verlust von überall aufrufen und ausdrucken.


Kein Visum nötig

Alle Bürger der EU und der Schweiz benötigen kein Visum für einen touristischen Aufenthalt in Ecuador (bis zu 90 Tage). Der Reisepass muss bei der Einreise allerdings noch mindestens 6 Monate gültig sein.

 


Zollbestimmungen

Es dürfen Gegenstände, die für den eigenen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Wäsche, Schuhe, Toilettenartikel, Laptop usw., zollfrei eingeführt werden. Außerdem dürfen Reisende über 18 Jahre 300 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 200 g Tabak, 1 Liter Spirituosen sowie eine kleine Menge Parfüm bzw. Eau de Toilette zollfrei mitführen. Bei der Ausfuhr aus Ecuador sind präkolumbianische Objekte (soweit es sich um echte Stücke handelt) und Souvenirs aus schwarzer Koralle strengstens verboten. Für Kunsthandwerk hingegen gibt es bei nicht-kommerziellen Mengen keine Ausfuhrbeschränkungen. Obst, Gemüse und Pflanzen dürfen ebenfalls nicht ausgeführt werden! Lebende Tiere, Tierfelle, Muscheln und Reptilienhäute fallen unter das Washingtoner Artenschutzabkommen und sind somit verboten.